Illustration von einer ausbalancierten Waage

Expertise & Aktualität

Wir kennen die relevanten gesetzlichen Regelungen, die aktuellen Entwicklungen und die spezifischen Anforderungen unseres Fachgebiets.

Illustration eines Richterhammer der auf einen Resonanzblock schlägt

Erfahren & Sicher

Mit langjähriger Erfahrung und spezialisierten Anwälten stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Interessen zu vertreten.

Illustration von drei Geschworenen auf einer Richterbank

Kompetent & menschlich

Zuhören, verstehen und beraten. Wir begleiten Sie insbesondere bei diesem komplexen Rechtsgebiet mit Fachwissen und Engagement.

Porträt von Simon Kanz

Simon Kanz

Rechtsanwalt und Fachanwalt Simon Kanz wurde 1987 in Mainz geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität zu Mainz. Sein Schwerpunktstudium umfasste das Steuer-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Nach dem Referendariat am Landgericht Mainz und zwei erfolgreichen Staatsexamina ist er als Rechtsanwalt in den Tätigkeitsbereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Medizinrecht und allgemeines Zivilrecht aktiv. Er hat 2017 erfolgreich den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs für Medizinrecht bestanden. Im September 2018 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Zudem engagiert sich Rechtsanwalt Kanz als Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung Bischofsheim.

Porträt von Beatrice Sagolla

Beatrice Sagolla

Rechtsanwältin Beatrice Sagolla wurde 1985 in Weilburg an der Lahn geboren und absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Frankfurt. Ihr Referendariat mit Schwerpunkt in der praktischen Prozessführung, verbrachte sie am Landgericht Frankfurt am Main. Nach zwei erfolgreichen Staatsexamina wurde sie 2016 als Rechtsanwältin zugelassen. In der anwaltlichen Praxis deckt sie die Schwerpunkte Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht, sowie Bank- und Kapitalmarktrecht ab. Darüber hinaus zeichnet sie sich durch ihre überdurchschnittlichen Erfahrungen in der außergerichtlichen Streitbeilegung aus. Im Dezember 2019 wurde ihr der Titel Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen.

Icon zu unseren Fachbereichen Unsere Fachbereiche

Kapitalanlagen und Beraterhaftung

Investitionen am Kapitalmarkt bieten zahlreiche Möglichkeiten zur langfristigen Vermögensmehrung, allerdings auch Risiken. Infolgedessen wenden sich Anleger häufig an Berater, um, in Anlehnung auf deren fachliche Expertise, die optimalen Entscheidungen zu treffen. Sollten Sie als Anleger jedoch, durch unzureichende- und/oder fehlerhafter Beratung, finanzielle Einbußen erlitten haben, steht Ihr Schutz an erster Stelle. Unsere Kanzlei bietet Ihnen daher umfassende rechtliche Unterstützung rund um die Beraterhaftung und setzt sich, im Falle einer Fehlberatung, dafür ein, Ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

Darlehen und Nachrangdarlehen

Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen finanzieren Projekte oder persönliche Vorhaben häufig durch Darlehen. In diesem Zusammenhang ist zwischen Darlehen und Nachrangdarlehen, die jeweils unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben, zu differenzieren.

Darlehen Das Darlehen stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, bei dem ein Kreditgeber einem Kreditnehmer eine bestimmte Geldsumme zu einem vereinbarten Zinssatz zur Verfügung stellt, die innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, zurückzuzahlen ist. Dahingehend ist unsere Kanzlei, im Rahmen der Vertragsgestaltung und der Verhandlung der Darlehensbedingungen, stets an Ihrer Seite. Wir zielen darauf ab, Ihre Interessen zu wahren und für Sie die besten Konditionen zu sichern.

Nachrangdarlehen Nachrangdarlehen sind Darlehen, die innerhalb eines Rangverhältnisses hinter anderen Zahlungsverpflichtungen stehen. Der Unterschied zum klassischen Darlehen besteht in der Stellung des Darlehensgebers im Falle einer Insolvenz. In einem Insolvenzfall erhält der Darlehensgeber sein Geld in der Rangfolge erst nach allen anderen Gläubigern. Nachrangdarlehen werden daher insbesondere von Banken oder Investoren angeboten. Diese sind schließlich bereit, hohe Risiken einzugehen, um gegebenenfalls für eine höhere Rendite entschädigt zu werden. Attraktiv sind Nachrangdarlehen besonders für Unternehmen, die bereits über andere Finanzierungsquellen verfügen, aber zusätzliche Kapitalanlagen benötigen. Ein Nachrangdarlehen kann eine flexible und vorteilhafte Finanzierungsmöglichkeit für Ihr Unternehmen darstellen, birgt allerdings im Zweifel auch rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen, gegen diese wir jedoch gemeinsam ankämpfen können. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Unternehmensfinanzierung und unterstützt Sie bei allen Fragen und Problemen rund um das Nachrangdarlehen.

Bürgschaft

Die Bürgschaft ist eine essenzielle Vereinbarung im Zivilrecht, der sowohl in geschäftlichen- als auch in privaten Angelegenheiten, eine bedeutende Rolle zukommt. Als Bürge verpflichten Sie sich gegenüber einem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen – eine Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden sollte. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung rund um das Thema der komplexen Bürgschaft. Mit besonderem Fokus auf Bürgschaftsfragen und langjähriger Erfahrung, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, ob als Bürge, Gläubiger oder Schuldner.

Leasing

Leasing stellt eine immer attraktiver werdende Finanzierungsform dar, die sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen in Erwägung gezogen wird. Ob Fahrzeuge, Maschinen oder technische Geräte – Leasing ermöglicht die Nutzung von Gütern ohne hohe Anschaffungskosten. Gleichzeitig bringt Leasing auch vertragliche und rechtliche Fragen mit sich. Dahingehend unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Ausgestaltung von Leasingverträgen, damit alle vertraglichen Vereinbarungen in Ihrem Interesse sind. Wir klären Sie stets über Ihre Rechte und Pflichten im Leasingverhältnis auf, ob als Leasingnehmer oder Leasinggeber, und arbeiten gemeinsam an einer fairen Lösung, angepasst auf Ihre individuelle Situation.

Sicherungsrechte

Die Absicherung von Forderungen spielt in vielen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten eine zentrale Rolle. Pfandrechte, Hypotheken, Grundschulden und Abtretungen sind wichtige Instrumente, um Ihre finanziellen Interessen zu wahren und zukünftige Risiken zu minimieren.

Pfandrechte

Pfandrechte dienen dazu, die Ansprüche eines Gläubigers zu sichern. Das Pfandrecht gibt dem Gläubiger das Recht, eine Sache oder ein Recht auch dann zu verwerten, wenn der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Wir beraten Sie jederzeit bei der Bestellung, Durchsetzung oder Löschung von Pfandrechten an beweglichen Sachen oder Rechten. Ob als Sicherungsgeber oder Gläubiger – wir stehen Ihnen stets zur Seite.

Hypotheken und Grundschulden

Hypotheken und Grundschulden stellen dingliche Sicherungsrechte an einer Immobilie dar. Diese gelten insbesondere für Ihre Bank als Sicherheit, wenn diese Ihnen ein Darlehen- oder einen Kredit für den Erwerb einer Immobilie gewährt. Sowohl die Grundschuld als auch Hypotheken schützen Sie, durch die Eintragung im Grundbuch, in Ihrer vertraglich vereinbarten Position. Grundschulden sind im Vergleich zu Hypotheken nicht an bestimmte Forderungen gebunden. Die Grundschuld bleibt stets bestehen, unabhängig von der Rückzahlung des Kredits/Darlehens.

Mithilfe unserer fachlichen Expertise beraten wir Sie jederzeit über jene Sicherungsrechte. Wir gestalten und prüfen Ihre Verträge und klären Sie über die Unterschiede zwischen Hypothek und Grundschuld auf. Im Falle einer Rechtsstreitigkeit, vertreten wir Sie vor Gericht und helfen Ihnen, ihre Ansprüche durchzusetzen und stets Recht zu behalten.

Abtretungen von Forderungen

Die Abtretung von Forderungen ist ein wichtiger Bestandteil des Zivilrechts und ermöglicht es, bestehende Forderungen auf einen anderen Gläubiger zu übertragen. Die Abtretung von Forderungen bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Durch die Abtretung erhalten Sie sofortige Zahlungen oder vereinbarte Vorauszahlungen, was insbesondere die Liquidität Ihres Unternehmens verbessert. Zudem reduzieren Sie durch die Abtretung Ihrer Forderungen das Risiko für Zahlungsausfälle, da der neue Gläubiger bzw. Zessionar (z.B. ein Inkassounternehmen oder eine Bank) die Verantwortung übernimmt. Sie verringern dahingehend eigenen Verwaltungsaufwand und minimieren Ihr Gesamtunternehmensrisiko.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bei der rechtlichen Gestaltung und Durchführung der Forderungsabtretung. Wir prüfen, ob die Abtretung rechtlich wirksam ist und helfen Ihnen, alle erforderlichen Schritte korrekt umzusetzen.

Factoring

Factoring ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen ihre offenen Forderungen an einen Factor verkaufen, um sofortige Liquidität zu erhalten. Dieser übernimmt das Forderungsmanagement und trägt das Risiko von Zahlungsausfällen.

Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise zum Thema des Factoring. Wir beraten Sie dahingehend umfassend zu den rechtlichen Aspekten des Factoring und unterstützen Sie dabei, stets die sinnvollsten Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen.

Zahlungsverkehr, Online Banking und Girokonto

Online-Banking, Girokonten und der tägliche Zahlungsverkehr sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert, wenn etwas schiefläuft? Unklare Abbuchungen, Probleme mit der Bank und Fragen zu Gebühren – wir wissen, wie belastend und frustrierend diese Umstände sein können. Mithilfe jahrelanger Erfahrung und persönlichem Engagement kümmern wir uns darum, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wir sind für Sie da, komme was wolle. Vertrauen Sie uns, damit wir eine auf Ihren individuellen Lebenssachverhalt angepassten Lösung finden.

Fonds

Fonds sind Investmentprodukte, in die Anleger ihr Kapital bündeln, um von den Erträgen eines Portfolios aus Aktien, Anleihen oder anderen Vermögenswerten zu profitieren. Es gibt offene und geschlossene Fonds, die sich in ihrer Struktur und den Investitionsmöglichkeiten unterscheiden.

Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds sind Kapitalanlagen, bei denen das eingesammelte Geld in ein bestimmtes Projekt oder eine Anlageform investiert wird. Im Gegensatz zu offenen Fonds können Anleger ihre Anteile nicht jederzeit verkaufen. Diese Fonds sind häufig in Bereichen wie Immobilien tätig und sind mit besonderen Risiken verbunden. In einigen Fällen können Anleger nachträglich Zahlungen oder Anteile zurückfordern, wenn sie unzureichend über die Risiken oder die Struktur ihrer Investition aufgeklärt wurden oder falsche Informationen erhalten haben.

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich der Fonds- und Rückforderungsansprüche. Wir helfen Ihnen, Ihre Investitionen zu prüfen, mögliche Ansprüche auf Rückforderung zu erkennen und durchzusetzen. Mit langjähriger Erfahrung und spezialisierten Anwälten stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen gegenüber Fondsanbietern oder anderen beteiligten Parteien zu vertreten.

Strafrechtliche Verteidigung bei Kapitalanlagedelikten

Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir nicht nur in der zivilrechtlichen Beratung und Vertretung tätig, sondern auch in strafrechtlichen Verfahren im Bereich der Kapitalanlage. Wenn es zu Anlagebetrug, Geldwäsche oder anderen Finanzstraftaten kommt, ist eine kompetente rechtliche Vertretung unerlässlich.

UKapitalanlagedelikte stellen eine besondere Herausforderung dar – sowohl für diejenigen, die zu Unrecht beschuldigt werden, als auch für Geschädigte, die Opfer von betrügerischen Anlagegeschäften oder illegalen Finanztransaktionen geworden sind. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Unterstützung in strafrechtlichen Verfahren, die mit Kapitalanlagen in Verbindung stehen. Wir vertreten Sie sowohl als Beschuldigte*r als auch als Opfer und setzen uns für Ihre Rechte und Interessen mit Fachwissen und Engagement ein.

Durch unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht können wir komplexe Sachverhalte schnell erfassen und Ihnen eine fundierte Verteidigung oder Unterstützung bieten.

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Warum sollten Sie zu einem Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht gehen?

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen in einem der anspruchsvollsten und komplexesten Rechtsgebiete zur Seite. Allerdings stellt sich dahingehend die Frage, wieso Sie stets Fachanwälte bevorzugen sollten. Ein Fachanwalt ist ein Jurist, der sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert hat. Um diesen Titel führen zu dürfen, muss ein Anwalt nicht nur umfangreiche Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen, sondern auch eine anspruchsvolle Zusatzausbildung und regelmäßige Fortbildung absolvieren. Besonders das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein hochdynamisches und sich ständig veränderndes Gebiet. Wir, als Fachanwälte, bieten Ihnen daher einen klaren Mehrwert. Wir kennen die relevanten gesetzlichen Regelungen, die aktuellen Entwicklungen und die spezifischen Anforderungen unseres Fachgebiets. Mit uns als Ihren Fachanwälten sind Sie auf der sicheren Seite.

K&S Rechtsanwälte

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Illustration von Justizia