Kapitalanlagen und Beraterhaftung
Investitionen am Kapitalmarkt bieten zahlreiche Möglichkeiten zur langfristigen
Vermögensmehrung, allerdings auch Risiken. Infolgedessen wenden sich Anleger
häufig an Berater, um, in Anlehnung auf deren fachliche Expertise, die optimalen
Entscheidungen zu treffen. Sollten Sie als Anleger jedoch, durch unzureichende-
und/oder fehlerhafter Beratung, finanzielle Einbußen erlitten haben, steht Ihr
Schutz an erster Stelle. Unsere Kanzlei bietet Ihnen daher umfassende rechtliche
Unterstützung rund um die Beraterhaftung und setzt sich, im Falle einer Fehlberatung,
dafür ein, Ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Darlehen und Nachrangdarlehen
Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen finanzieren Projekte oder persönliche
Vorhaben häufig durch Darlehen. In diesem Zusammenhang ist zwischen Darlehen und
Nachrangdarlehen, die jeweils unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche
Auswirkungen haben, zu differenzieren.
Darlehen
Das Darlehen stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, bei dem ein Kreditgeber
einem Kreditnehmer eine bestimmte Geldsumme zu einem vereinbarten Zinssatz zur
Verfügung stellt, die innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, zurückzuzahlen ist.
Dahingehend ist unsere Kanzlei, im Rahmen der Vertragsgestaltung und der
Verhandlung der Darlehensbedingungen, stets an Ihrer Seite. Wir zielen darauf
ab, Ihre Interessen zu wahren und für Sie die besten Konditionen zu sichern.
Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen sind Darlehen, die innerhalb eines Rangverhältnisses hinter
anderen Zahlungsverpflichtungen stehen. Der Unterschied zum klassischen Darlehen
besteht in der Stellung des Darlehensgebers im Falle einer Insolvenz.
In einem Insolvenzfall erhält der Darlehensgeber sein Geld in der Rangfolge
erst nach allen anderen Gläubigern. Nachrangdarlehen werden daher insbesondere
von Banken oder Investoren angeboten. Diese sind schließlich bereit, hohe Risiken
einzugehen, um gegebenenfalls für eine höhere Rendite entschädigt zu werden.
Attraktiv sind Nachrangdarlehen besonders für Unternehmen, die bereits über
andere Finanzierungsquellen verfügen, aber zusätzliche Kapitalanlagen benötigen.
Ein Nachrangdarlehen kann eine flexible und vorteilhafte Finanzierungsmöglichkeit
für Ihr Unternehmen darstellen, birgt allerdings im Zweifel auch rechtliche und
wirtschaftliche Herausforderungen, gegen diese wir jedoch gemeinsam ankämpfen
können. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der
Unternehmensfinanzierung und unterstützt Sie bei allen Fragen und Problemen rund
um das Nachrangdarlehen.
Bürgschaft
Die Bürgschaft ist eine essenzielle Vereinbarung im Zivilrecht, der sowohl in
geschäftlichen- als auch in privaten Angelegenheiten, eine bedeutende Rolle zukommt.
Als Bürge verpflichten Sie sich gegenüber einem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten
eines Dritten einzustehen – eine Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden sollte.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung rund um das Thema der komplexen
Bürgschaft. Mit besonderem Fokus auf Bürgschaftsfragen und langjähriger Erfahrung,
stehen wir Ihnen gerne zur Seite, ob als Bürge, Gläubiger oder Schuldner.
Leasing
Leasing stellt eine immer attraktiver werdende Finanzierungsform dar,
die sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen in Erwägung gezogen wird.
Ob Fahrzeuge, Maschinen oder technische Geräte – Leasing ermöglicht die Nutzung von
Gütern ohne hohe Anschaffungskosten. Gleichzeitig bringt Leasing auch vertragliche
und rechtliche Fragen mit sich. Dahingehend unterstützen wir Sie bei der Prüfung
und Ausgestaltung von Leasingverträgen, damit alle vertraglichen Vereinbarungen
in Ihrem Interesse sind. Wir klären Sie stets über Ihre Rechte und Pflichten im
Leasingverhältnis auf, ob als Leasingnehmer oder Leasinggeber, und arbeiten
gemeinsam an einer fairen Lösung, angepasst auf Ihre individuelle Situation.
Sicherungsrechte
Die Absicherung von Forderungen spielt in vielen rechtlichen und wirtschaftlichen
Angelegenheiten eine zentrale Rolle. Pfandrechte, Hypotheken, Grundschulden und
Abtretungen sind wichtige Instrumente, um Ihre finanziellen Interessen zu wahren
und zukünftige Risiken zu minimieren.
Pfandrechte
Pfandrechte dienen dazu, die Ansprüche eines Gläubigers zu sichern. Das Pfandrecht
gibt dem Gläubiger das Recht, eine Sache oder ein Recht auch dann zu verwerten,
wenn der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Wir beraten Sie jederzeit bei der Bestellung, Durchsetzung oder Löschung von
Pfandrechten an beweglichen Sachen oder Rechten. Ob als Sicherungsgeber oder
Gläubiger – wir stehen Ihnen stets zur Seite.
Hypotheken und Grundschulden
Hypotheken und Grundschulden stellen dingliche Sicherungsrechte an einer
Immobilie dar. Diese gelten insbesondere für Ihre Bank als Sicherheit, wenn
diese Ihnen ein Darlehen- oder einen Kredit für den Erwerb einer Immobilie
gewährt. Sowohl die Grundschuld als auch Hypotheken schützen Sie, durch die
Eintragung im Grundbuch, in Ihrer vertraglich vereinbarten Position.
Grundschulden sind im Vergleich zu Hypotheken nicht an bestimmte Forderungen
gebunden. Die Grundschuld bleibt stets bestehen, unabhängig von der Rückzahlung
des Kredits/Darlehens.
Mithilfe unserer fachlichen Expertise beraten wir Sie jederzeit über jene
Sicherungsrechte. Wir gestalten und prüfen Ihre Verträge und klären Sie über
die Unterschiede zwischen Hypothek und Grundschuld auf. Im Falle einer
Rechtsstreitigkeit, vertreten wir Sie vor Gericht und helfen Ihnen, ihre
Ansprüche durchzusetzen und stets Recht zu behalten.
Abtretungen von Forderungen
Die Abtretung von Forderungen ist ein wichtiger Bestandteil des Zivilrechts
und ermöglicht es, bestehende Forderungen auf einen anderen Gläubiger zu
übertragen. Die Abtretung von Forderungen bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.
Durch die Abtretung erhalten Sie sofortige Zahlungen oder vereinbarte
Vorauszahlungen, was insbesondere die Liquidität Ihres Unternehmens verbessert.
Zudem reduzieren Sie durch die Abtretung Ihrer Forderungen das Risiko für
Zahlungsausfälle, da der neue Gläubiger bzw. Zessionar (z.B. ein
Inkassounternehmen oder eine Bank) die Verantwortung übernimmt. Sie verringern
dahingehend eigenen Verwaltungsaufwand und minimieren Ihr Gesamtunternehmensrisiko.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bei der
rechtlichen Gestaltung und Durchführung der Forderungsabtretung. Wir prüfen,
ob die Abtretung rechtlich wirksam ist und helfen Ihnen, alle erforderlichen
Schritte korrekt umzusetzen.
Factoring
Factoring ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen ihre offenen
Forderungen an einen Factor verkaufen, um sofortige Liquidität zu erhalten.
Dieser übernimmt das Forderungsmanagement und trägt das Risiko von Zahlungsausfällen.
Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise zum Thema des
Factoring. Wir beraten Sie dahingehend umfassend zu den rechtlichen Aspekten des
Factoring und unterstützen Sie dabei, stets die sinnvollsten Entscheidungen für
Ihr Unternehmen zu treffen.
Zahlungsverkehr, Online Banking und Girokonto
Online-Banking, Girokonten und der tägliche Zahlungsverkehr sind aus unserem Leben
nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert, wenn etwas schiefläuft? Unklare Abbuchungen,
Probleme mit der Bank und Fragen zu Gebühren – wir wissen, wie belastend und frustrierend
diese Umstände sein können. Mithilfe jahrelanger Erfahrung und persönlichem Engagement
kümmern wir uns darum, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wir sind für Sie da,
komme was wolle. Vertrauen Sie uns, damit wir eine auf Ihren individuellen
Lebenssachverhalt angepassten Lösung finden.
Fonds
Fonds sind Investmentprodukte, in die Anleger ihr Kapital bündeln, um von den Erträgen
eines Portfolios aus Aktien, Anleihen oder anderen Vermögenswerten zu profitieren.
Es gibt offene und geschlossene Fonds, die sich in ihrer Struktur und den
Investitionsmöglichkeiten unterscheiden.
Geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds sind Kapitalanlagen, bei denen das eingesammelte Geld in ein
bestimmtes Projekt oder eine Anlageform investiert wird. Im Gegensatz zu offenen Fonds
können Anleger ihre Anteile nicht jederzeit verkaufen. Diese Fonds sind häufig in
Bereichen wie Immobilien tätig und sind mit besonderen Risiken verbunden. In einigen
Fällen können Anleger nachträglich Zahlungen oder Anteile zurückfordern, wenn sie
unzureichend über die Risiken oder die Struktur ihrer Investition aufgeklärt wurden
oder falsche Informationen erhalten haben.
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich der Fonds- und
Rückforderungsansprüche. Wir helfen Ihnen, Ihre Investitionen zu prüfen, mögliche
Ansprüche auf Rückforderung zu erkennen und durchzusetzen. Mit langjähriger Erfahrung
und spezialisierten Anwälten stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und
Ihre Interessen gegenüber Fondsanbietern oder anderen beteiligten Parteien zu vertreten.
Strafrechtliche Verteidigung bei Kapitalanlagedelikten
Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir nicht nur in
der zivilrechtlichen Beratung und Vertretung tätig, sondern auch in strafrechtlichen
Verfahren im Bereich der Kapitalanlage. Wenn es zu Anlagebetrug, Geldwäsche oder anderen
Finanzstraftaten kommt, ist eine kompetente rechtliche Vertretung unerlässlich.
UKapitalanlagedelikte stellen eine besondere Herausforderung dar – sowohl für diejenigen,
die zu Unrecht beschuldigt werden, als auch für Geschädigte, die Opfer von betrügerischen
Anlagegeschäften oder illegalen Finanztransaktionen geworden sind. Unsere Kanzlei bietet
Ihnen Unterstützung in strafrechtlichen Verfahren, die mit Kapitalanlagen in Verbindung
stehen. Wir vertreten Sie sowohl als Beschuldigte*r als auch als Opfer und setzen uns
für Ihre Rechte und Interessen mit Fachwissen und Engagement ein.
Durch unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht können wir komplexe Sachverhalte
schnell erfassen und Ihnen eine fundierte Verteidigung oder Unterstützung bieten.